Müssen Sie in größerem Umfang Personal abbauen, sieht das Kündigungsschutzgesetz vor, dass Sie dies der Agentur für Arbeit als Massenentlassung vorab anzeigen müssen. Ein Verstoß macht die Kündigung unwirksam. Doch welche Kündigungen zählen mit, wenn Sie die Frage beantworten müssen, ob eine Massenentlassung vorliegt? Der Europäische Gerichtshof zählt hierzu nicht nur die direkten (betriebsbedingten) Kündigungen, sondern auch Kündigungen, die nach einer verweigerten Versetzung ergangen waren.
Kündigung
Versetzungen können als Kündigungen mitzählen
Müssen Sie in größerem Umfang Personal abbauen, sieht das Kündigungsschutzgesetz vor, dass Sie dies der Agentur für Arbeit als Massenentlassung vorab anzeigen müssen. Ein Verstoß macht die Kündigung unwirksam. Doch […]
