Kündigung

Versetzungen können als Kündigungen mitzählen

Müssen Sie in größerem Umfang Personal abbauen, sieht das Kündigungsschutzgesetz vor, dass Sie dies der Agentur für Arbeit als Massenentlassung vorab anzeigen müssen. Ein Verstoß macht die Kündigung unwirksam. Doch […]
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

09.10.2026 · 3 Min Lesezeit

Müssen Sie in größerem Umfang Personal abbauen, sieht das Kündigungsschutzgesetz vor, dass Sie dies der Agentur für Arbeit als Massenentlassung vorab anzeigen müssen. Ein Verstoß macht die Kündigung unwirksam. Doch welche Kündigungen zählen mit, wenn Sie die Frage beantworten müssen, ob eine Massenentlassung vorliegt? Der Europäische Gerichtshof zählt hierzu nicht nur die direkten (betriebsbedingten) Kündigungen, sondern auch Kündigungen, die nach einer verweigerten Versetzung ergangen waren.

Der Fall:

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