Folgendes war passiert: Ein Arbeitnehmer nahm an einer Arbeitsbesprechung teil, trank dabei Kaffee und verschluckte sich. Ihm wurde schwarz vor Augen, er stürzte und zog sich unter anderem einen Nasenbeinbruch zu. Dies meldete der Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft, die sich aber weigerte zu zahlen.
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