Im Laufe der Jahre haben wir Ihnen zahlreiche Gerichtsurteile präsentiert, die sich mit der Kündigung Auszubildender befassen. Erschreckend sind besonders die Fälle, in denen eine Kündigung angesichts der Sachlage möglich und sogar angebracht ist, sie aber trotzdem scheitert. Davor wollen wir Sie bewahren und skizzieren die 4 häufigsten Fehler, die bei der Kündigung Auszubildender gemacht werden.
Fehler 1: Sie schätzen die Sachlage falsch ein
Bei der Kündigung nach der Probezeit muss ein wirklich wichtiger Grund vorliegen. Oder anders ausgedrückt: Die Angelegenheit und damit die Vorwürfe gegenüber dem Auszubildenden müssen Hand und Fuß haben. Leider prüft nicht jedes Ausbildungsunternehmen, ob der Ausbildungsvertrag überhaupt verletzt worden ist oder ob die Verletzung eher geringfügig war. Auch bei mittelschweren Vergehen ist es in vielen Fällen ratsam, vor der Kündigung abzumahnen.