- Das Unternehmen übernimmt die Studiengebühren in Höhe von je 200 € für die ersten 3 Monate und dann je 375 € darlehensweise zwecks anschließender Übernahme der Studentin in ein Arbeitsverhältnis.
- Die Studentin verpflichtet sich, die Studiengebühren zurückzuzahlen, wenn sie das Studium nicht erfolgreich abschließt oder bei erfolgreichem Abschluss ein ihr angebotenes Arbeitsverhältnis nicht antritt bzw. wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von 5 Jahren endet.
- Die Rückzahlung beträgt 200 € für jeden vollen Monat der vorzeitigen Beendigung.
- Die Rückzahlungsverpflichtung entfällt, wenn
- das Unternehmen das Arbeitsverhältnis vorzeitig aus von der Studentin nicht zu vertretenden Gründen kündigt oder
- die Studentin aus vom Unternehmen zu vertretenden Gründen kündigt oder
- bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder
- wenn das Unternehmen der Studentin bis spätestens 3 Monate vor Beendigung des Studiums keine unbefristete Vollzeitbeschäftigung entsprechend der erworbenen akademischen Qualifikation angeboten hat mit einer für vergleichbare Hochschulabsolventen üblichen Vergütung (zum Zeitpunkt der Vereinbarung: 1.800 € brutto pro Monat).
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