Lohnsteuer und Sozialversicherung

Verlängertes Kinderkrankengeld noch bis 31.12.2025: So regeln Sie alles rund um die Freistellung

Besonders kleinere Kinder werden häufig krank. Mitarbeiter, die gleichzeitig Eltern sind, geraten deshalb oft in einen Zwiespalt zwischen Betreuung und Arbeitnehmerpflichten. Ausgeglichen wird diese besondere Belastung durch das Kinderkrankengeld. Dieses erhalten die betreffenden Mitarbeiter zwar von ihrer Krankenkasse. Dennoch gibt es für Sie beim Bezug von Kinderkrankengeld eine Menge zu erledigen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei nach aktuellen Regeln vorgehen und welche Bezugsdauer in den nächsten Monaten noch gilt.

Britta Schwalm

28.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Wenn das Kind eines Mitarbeiters krank wird und dieser nicht zur Arbeit erscheinen kann, sind Sie zur Freistellung des Beschäftigten verpflichtet. Doch wer zahlt das Entgelt weiter? Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Für die ausgefallene Arbeitszeit hat der Mitarbeiter zunächst Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen Sie nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser Anspruch kann allerdings per Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ausgeschlossen werden.
  2. Gilt der § 616 BGB nicht, springt möglicherweise die Krankenkasse mit Kinderkrankengeld ein.

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