Sehr geehrter Herr Prof. Boemke, Arbeitsrecht kompakt begleitet uns bereits viele Jahre in unserer täglichen Arbeit in der Personalabteilung eines größeren Unternehmens. Dabei werden uns von Vorgesetzten und Abteilungsleitern immer wieder Sachverhalte herangetragen, die wir mit Blick auf eine mögliche Konsequenz bewerten sollen. Schwierigkeiten bereitet uns dabei vor allem sehr oft die richtige Einschätzung, ob für ein bestimmtes pflichtwidriges Verhalten noch eine Abmahnung erforderlich ist oder sofort gekündigt werden kann. Gibt es denn insoweit ein paar Leitlinien, an denen wir uns orientieren können?
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