Widerruf

Urlaubswiderruf: Im Einzelfall kann er gerechtfertigt sein

Treten nach einem bereits genehmigten Urlaub nachträglich betriebliche Umstände ein, die Sie eigentlich zur Verweigerung des beantragten Urlaubs berechtigt hätten, beispielsweise ein erhöhter Krankenstand, sind Sie trotzdem an Ihre Urlaubszusage gebunden. Sie dürfen den genehmigten Urlaub also nicht einfach widerrufen. Aber es gibt wenige Ausnahmen.

Michael T. Sobik

19.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Dringende betriebliche Gründe

Der Widerruf eines genehmigten Urlaubs ist auf dringende betriebliche Gründe, also echte Notsituationen, begrenzt.

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