Arbeitsunfähigkeit
Urlaubsverlängerung mit Krankenschein: keine Fortzahlung
Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten um die Urlaubsgewährung für einzelne Mitarbeiter. Können Sie einem Mitarbeiter den gewünschten Urlaub nicht genehmigen, flattert dann manchmal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ins Haus. Gleiches gilt, wenn ein
Arbeitnehmer seinen Urlaub durch eine Krankmeldung „verlängert“. Hier drängt sich der Verdacht auf, die Krankheit sei nur vorgeschoben, um den abgelehnten Urlaub zu ersetzen. Aber genügt das, die Entgeltfortzahlung zu verweigern und vielleicht sogar zu kündigen?
Burkhard Boemke
13.02.2025
·
3 Min Lesezeit
Der Fall:
Ein Arbeitnehmer arbeitete seit 2002 als Lagerarbeiter bei seinem Arbeitgeber. Im Sommer 2022 nahm er Urlaub und flog nach Tunesien. Von dort aus teilte er dem Arbeitgeber per E-Mail mit, dass er arbeitsunfähig erkrankt sei und später zurückreisen werde. Er übersandte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines ortsansässigen Arztes für 24 Tage. Zurück in Deutschland legte er eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines deutschen Arztes vor. Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Er zweifelte, dass der Arbeitnehmer wirklich arbeitsunfähig erkrankt war. Schließlich war es in den Jahren 2017 bis 2020 bereits dreimal vorgekommen, dass der Mitarbeiter sich unmittelbar nach seinem Urlaub krankgemeldet hatte. Der Arbeitnehmer war hiermit natürlich nicht einverstanden und klagte auf die Entgeltfortzahlung.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Arbeitsrecht kompakt’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
- rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung