Sehr geehrter Herr Prof. Boemke, einer unserer Mitarbeiter ist inzwischen seit ca. 3 Monaten krankgeschrieben und nicht zur Arbeit erschienen. Nunmehr teilte er uns mit, dass er im Oktober 2026 wieder zurückkommen wird, und beantragte gleich erstmal Urlaub für 2 Wochen. Müssen wir diesen genehmigen oder können wir diesen Antrag ggf. aufgrund des langen vorhergehenden Ausfalls auch einfach ablehnen?
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