Sonderausgabe

Urlaub: So kürzen Sie den Urlaub für Pflegezeiten

Auch während der Pflegezeit erhält Ihr Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Allerdings können Sie den Jahresurlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat (!) der Pflegezeit mit vollständiger Freistellung um 1/12 kürzen (§ 4 Abs. 4 PflegeZG).

Burkhard Boemke

28.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Kürzungsmöglichkeit setzt also voraus, dass der Beschäftigte vollständig freigestellt war. Für Pflege-Teilzeiten oder Familienpflegezeiten, bei denen Ihr Mitarbeiter (mit reduzierter Arbeitszeit) beschäftigt bleibt, besteht diese Kürzungsmöglichkeit daher nicht.

Die Kürzung der Urlaubsansprüche tritt allerdings nicht automatisch ein, sondern muss von Ihnen erklärt werden. Dies ist vor und während der Pflegezeit möglich, ggf. auch noch, bevor der Urlaub genommen wurde.

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