Das gilt beispielsweise für die Krankschreibung am 1. Arbeitstag sowie für die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Nach Planungen aus dem Sommer 2026 sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Sollten diese in Kraft treten, dürften sie auch für Auszubildende gelten. Allerdings können Sie als Unternehmen selbst bestimmen, ob bei Ihnen die Neuerungen überhaupt gelten sollen.
Los geht's - emotional und rechtlich
Update Probezeit: Was Sie rechtlich beachten müssen
Die Bundesregierung hat einige Änderungen für Beschäftigte auf den Weg gebracht. Für Sie wichtig: Die Probezeit in der Ausbildung blieb davon unberührt. Diese beträgt nach wie vor 1–4 Monate. Gleichwohl sind auch Ihrerseits ein paar Dinge zu beachten.
