Leserfrage

„Unwiderrufliche Freistellung: Vergessen Sie nicht die Anrechnung!“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
close up. young people ask questions at the youth forum.

Burkhard Boemke

23.03.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,

wir haben einem Mitarbeiter fristlos gekündigt. Im Kündigungsschutzprozess haben wir uns dann mit diesem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.01.2026 geeinigt. Bis dahin sollte er unwiderruflich von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt werden. Jetzt fordert der ehemalige Mitarbeiter die Auszahlung von 67 Überstunden. Kann er damit durchkommen? Wir haben die Abgeltung nicht explizit geregelt, sind aber davon ausgegangen, dass diese in der Freistellung mit aufgeht.

ANTWORT:

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