Unterkunft und Verpflegung für Mitarbeiter sind Entgelt
Manchmal scheitern Arbeitsverträge mittlerweile daran, dass Mitarbeiter für den neuen Arbeitgeber in eine Gegend ziehen müssen, in der sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Noch schwieriger wird es für Beschäftigte aus dem Ausland. Auch für Azubis oder Mitarbeiter, die vorübergehend eingestellt werden, um an einem Projekt mitzuwirken oder eine Fortbildung zu absolvieren, ist die Situation oft prekär. Viele Arbeitgeber gehen deshalb neue Wege und stellen Mitarbeitern Unterkünfte zur Verfügung – zumindest für die erste Zeit. Sie als Entgeltabrechner sorgen dann dafür, dass diese Extras weder für Ihr Unternehmen noch für Beschäftigte zur Kostenfalle werden.
Sachbezüge sind alle Zuwendungen Ihres Unternehmens an Arbeitnehmer, die nicht in Geld bestehen und im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses zufließen. Mahlzeiten und Unterkünfte sind hierfür ein klassisches Beispiel. Der Begriff Sachbezug wird im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht einheitlich verwendet. Neben Unterkünften und Verpflegung gibt es zahlreiche weitere Sachbezüge, die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Beschäftigung erhalten können, beispielsweise
Aufmerksamkeiten, also kleine Geschenke an Mitarbeiter, wie Bücher oder Blumen,
ein Firmenwagen, den Mitarbeiter auch privat nutzen dürfen,
ein günstiges Darlehen,
Aktienoptionen,
Gutscheine,
freie Parkplätze, freie Getränke während der Arbeitszeit oder ein Fitnessraum.
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