Unständig Beschäftigte sind – vertraglich oder wegen des Charakters der Beschäftigung – befristet für kurze Zeiträume mal bei diesem, mal bei jenem Arbeitgeber beschäftigt. Das Beschäftigungsverhältnis dauert jedes Mal maximal nicht länger als eine Woche am Stück.
Besondere Mitarbeiter
Unständig Beschäftigte: Wie Sie die Meldungen für diese Mitarbeiter nach neuen Vorgaben erstatten
Sogenannte unständig Beschäftigte stellen sozialversicherungsrechtlich und melderechtlich eine echte Herausforderung dar. In einer Besprechung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger am 12.3.2025 sollte deshalb geklärt werden, wie das Verfahren vereinfacht werden kann. Die in der Besprechung beschlossenen Änderungen gelten ab dem 1.1.2026.


Britta Schwalm
29.05.2025
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