Manche Arbeitnehmer offenbaren auf Betriebsfeiern eine ganz andere Seite von sich, manchmal auch eine widerwärtige. Bei einem Arbeitnehmer, der noch nicht einmal ein Jahr im Unternehmen beschäftigt war, trat genau eine solche Eigenschaft zutage. Er fiel wegen starker Alkoholisierung und durch körperliche Aufdringlichkeit auf. Daraufhin erhielt er eine Abmahnung.
Dazugelernt hatte er allerdings nicht: Einige Zeit später fand erneut eine Betriebsfeier statt und eine Arbeitnehmerin beschwerte sich anschließend darüber, dass dieser Kollege sie an den Po gefasst, gegen ihren Willen an sich gedrückt und zudem in sexualisierter Sprache belästigt hatte.
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