Rechtliche Fragen und Urteile

Unsittliche Berührung rechtfertigt fristlose Kündigung

Wird eine Kollegin sexuell belästigt, ist der Einsatz des arbeitsrechtlichen Instrumentariums gerechtfertigt. In manchen Fällen bedarf es noch nicht einmal einer Abmahnung. Das gilt auch, wenn ein Auszubildender der Täter ist. Oder wenn eine Auszubildende – weibliche Opfer sind weitaus in Überzahl – zum Opfer eines Übergriffs geworden ist.

Martin Glania

10.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Manche Arbeitnehmer offenbaren auf Betriebsfeiern eine ganz andere Seite von sich, manchmal auch eine widerwärtige. Bei einem Arbeitnehmer, der noch nicht einmal ein Jahr im Unternehmen beschäftigt war, trat genau eine solche Eigenschaft zutage. Er fiel wegen starker Alkoholisierung und durch körperliche Aufdringlichkeit auf. Daraufhin erhielt er eine Abmahnung.

Dazugelernt hatte er allerdings nicht: Einige Zeit später fand erneut eine Betriebsfeier statt und eine Arbeitnehmerin beschwerte sich anschließend darüber, dass dieser Kollege sie an den Po gefasst, gegen ihren Willen an sich gedrückt und zudem in sexualisierter Sprache belästigt hatte.

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