Unternehmen benötigen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oder im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der sie ihre Zuverlässigkeit nachweisen. In dem Dokument bescheinigen die Einzugsstellen Arbeitgebern unter anderem, dass sie die Sozialversicherungsbeiträge stets pünktlich angemeldet und abgeführt haben.
Neuerungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen: Das ist ab 1.7.2026 geplant
Haben Sie für Ihr Unternehmen schon einmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Einzugsstelle beantragt? Dann wurden Sie womöglich mit verhältnismäßig viel Bürokratie konfrontiert. Doch auch hier hält Digitalisierung zunehmend Einzug. Neue Grundsätze des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen sehen weitere Optimierungen vor. Sie gelten ab dem 1.7.2026 und sind nach vorheriger Anhörung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 23.7.2025 genehmigt worden.


Britta Schwalm
13.10.2025
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