Dabei ist zunächst einmal wichtig, dass die sogenannten Wegezeiten, also die Fahrten in den Betrieb bzw. zur Berufsschule und zurück (außer denen zwischen Schule und Betrieb), nicht zur täglichen Arbeits- und Ausbildungszeit zählen, die zu vergüten ist. Das hat zur Folge, dass für Ihre Auszubildenden die tägliche Belastung höchst unterschiedlich sein kann. Wer in der Nachbarschaft wohnt, kann sicherlich morgens länger schlafen und ist nach einem Ausbildungstag früher zu Hause. Bei Ihrer Anrechnung auf die Arbeitszeiten berücksichtigen Sie das nicht.
Rechtliche Fragen und Urteile
Umziehen, Duschen, Wegezeiten: Was zählt zur Ausbildungs- und Arbeitszeit?
Während der Arbeitszeit sollen Ihre Auszubildenden fit für ihren Beruf gemacht werden. Sie sollen unter Ihrer Anleitung berufliche Handlungskompetenz erwerben. Grundsätzlich steht bei ihnen also das Lernen im Vordergrund und nicht die Produktivität. Gleichwohl stellt sich auch bei Azubis die Frage, welche Zeiten als Arbeits- bzw. Ausbildungszeiten gelten, die zu entlohnen sind.
