§ Das Urteil:
Ein großes Klinikum beschäftigte seit Februar 2022 einen Mitarbeiter als Leiter Klinik und Poliklinik. Im April 2024 schrieb ein 16-köpfiges OP-Team einen Beschwerdebrief über den Mitarbeiter. Der Mitarbeiter beleidige OP-Pflegekräfte persönlich, mache despektierliche Äußerungen gegenüber Patienten und stelle Mitglieder des OP-Pflegeteams vor den Kollegen und Kolleginnen bloß. Zahlreiche Mitarbeiter würden überlegen, die Abteilung zu verlassen.
Das Klinikum beauftragte daraufhin noch im April 2024 eine externe Kanzlei als Beschwerdestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, um die Vorfälle aufzuklären. Im Zeitraum vom 13.05.2024 bis zum 07.06.2024 kontaktierten insgesamt 31 Personen die Beschwerdestelle. Mit 27 Personen wurden teils mehrstündige Gespräche geführt. Aus den Gesprächen habe sich herauskristallisiert, dass Ausdrücke wie „dumm“, „inkompetent“, „faul“, „behindert“ oder „gehirnamputiert“ zum normalen Sprachgebrauch des Mitarbeiters gehörten, wenn er Mitarbeitende unter Kollegen beschrieben habe.
Darüber hinaus habe er sich rassistisch über Kollegen arabischer Herkunft geäußert: „Die Araber können hart arbeiten, die beschweren sich wenigstens nicht“; gegenüber einem anderen Kollegen habe er geäußert, man könne „Araber schuften lassen, die beschweren sich weniger“.
Des Weiteren berichteten zwei Frauen, sie hätten sich von dem Mitarbeiter sexuell belästigt gefühlt. So habe dieser, als die beiden Frauen auf einem Hocker saßen, durch seine Hose seinen Penis über einen Zeitraum von einer halben Minute auf diese gerichtet, während sein Schritt sich direkt auf der Höhe ihres Blickfeldes befand. Zusätzlich wackelte er währenddessen mit seinen Augenbrauen bzw. zog diese hoch.
Der Arbeitgeber führte umfangreiche Ermittlungen durch und kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos am 12.09.2024. Hiergegen wehrt sich der Mitarbeiter. Er bestritt die Vorwürfe und rügte zudem die Nicht-Einhaltung der 2-Wochen-Frist.
