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Überstundenzuschlag: Unterscheiden Sie zwischen Voll- und Teilzeit, um Nachzahlungen zu vermeiden

Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten Klauseln, nach denen Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte erst dann gezahlt werden, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wird. Solche Regelungen hat die deutsche Rechtsprechung in den letzten Jahren immer wieder als rechtens bestätigt. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt anders entschieden (Urteil vom 5.12.2024, Az. 8 AZR 370/20). Prüfen Sie also am besten sofort, wie Überstundenzuschläge in den Arbeitsverträgen Ihres Unternehmens geregelt sind.
Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.

Britta Schwalm

03.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Schon Ende 2020 hat das BAG den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Der EuGH sollte klären, ob Vertragsklauseln oder auch Klauseln in Tarifverträgen Teilzeitkräfte unzulässig diskriminieren, wenn sie

  1. Überstundenzuschläge erst ab einer bestimmten Arbeitszeit vorsehen (beispielsweise ab der 40. Arbeitsstunde pro Woche) und dabei
  2. Teilzeit- und Vollzeitkräfte somit „über einen Kamm scheren“.

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