Rechtliche Fragen und Urteile

Überstunden und kein Ende: Ein BAG-Urteil mahnt zur Vorsicht – auch im Umgang mit Auszubildenden

In welchen Fällen können Arbeitnehmer und Auszubildende darauf bestehen, dass ihnen Überstunden auf die Arbeit und Ausbildungszeit angerechnet werden? Um diese Frage ging es auch in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), bei dem nun einer Arbeitnehmerin Recht gegeben wurde (Urteil vom 12.02.2025, Az. 5 AZR 51/24 ). Das bedeutet auch für Sie als Ausbildungsverantwortliche: Stellen Sie für die Überstunden von Azubis klare und korrekte Maßstäbe auf, die Sie von Beginn an kommunizieren.

Martin Glania

10.11.2025 · 5 Min Lesezeit

Leider entstehen rund um Überstunden oder sogenannte Mehrarbeit immer wieder Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und den Verantwortlichen des Ausbildungsunternehmens. Viele davon ließen sich sicher vermeiden, wenn alle sich an die wichtige Grundregel hielten, dass Überstunden in der Ausbildung die absolute Ausnahme bleiben sollten.

Allerdings: Überstunden sind auch in Ausbildungsverhältnissen durchaus möglich. Sie müssen aber mit dem Auszubildenden generell und für den Einzelfall vereinbart worden sein.

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