Leserfrage

Überstunden: Für Ausgleichspflicht genügt schon Ihre Duldung!

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Ming Wong

30.06.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Lieber Prof. Boemke,
wir betreiben mehrere Lotto-Filialen und beziehen seit vielen Jahren Ihren Newsletter, um uns arbeitsrechtlich auf dem Laufenden zu halten. Derzeit stehen wir vor einer Frage im Zusammenhang mit Überstunden. Unsere Filialen haben von montags bis samstags ab spätestens 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Eine unserer Verkäuferinnen kam nach ihrer eigenen Aufstellung in den vergangenen Jahren immer mal wieder auf knapp mehrere Überstunden, die wir ihr auch ausgezahlt haben. Nunmehr kam erneut eine solche Forderung von ihr. Wir haben jedoch zu keinem Zeitpunkt Überstunden angeordnet. Müssen wir diese jetzt dennoch auszahlen? Wenn ja, was können wir tun, damit das in Zukunft nicht mehr passiert?

ANTWORT:

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