Sonderausgabe

Übersicht: Unterscheiden Sie diese Personengruppen

Auch wenn Sie unter den Migranten die geeignete Fachkraft gefunden haben, können Sie diese nur einstellen, wenn Sie die teils sehr komplexen Vorgaben des Ausländer- und Asylrechts beachten. Dieses unterscheidet Flüchtlinge nach dem jeweiligen Stand ihres Asylverfahrens und damit nach deren Aufenthaltsstatus.

Burkhard Boemke

18.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Vom Aufenthaltsstatus hängt zugleich maßgeblich ab, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie diesen in Ihrem Unternehmen beschäftigen dürfen. Hierbei sind grundsätzlich folgende 3 Personengruppen zu unterscheiden:

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