Organisation in der Ausbildung

Übernahme oder Trennung? Was Sie bei Abschluss der Ausbildung im Blick haben müssen

Für Ihre Auszubildenden, die in diesem Frühjahr/Sommer den letzten Teil der Abschlussprüfung absolvieren, steht eine wichtige Entscheidung an, die in der Regel Sie treffen: die Entscheidung, ob und welchen Azubi Sie in ein (möglichst unbefristetes) Arbeitsverhältnis übernehmen. Welche Aspekte sind dabei zu beachten?

Martin Glania

27.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Es ist weitgehend Ihre Entscheidung bzw. die Entscheidung des Ausbildungsunternehmens, ob ein Azubi nach der Ausbildung übernommen wird. Abgenommen wird Ihnen das nur,

  • wenn der Azubi in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) Mitglied ist, übernommen werden will und Sie einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung haben. Dann wird sich der Azubi im Zweifelsfall auch gegen Ihren Willen durchsetzen.
  • wenn ein Tarifvertrag vorschreibt, dass Sie Auszubildende (ggf. unter bestimmten Voraussetzungen) übernehmen müssen. Auch dann tun Sie das. In der Regel ist im Tarifvertrag eine zeitliche Befristung festgelegt.

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