Rechtliche Fragen und Urteile

Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis: Wie lang darf die Probezeit sein?

Zahlreiche Tarifverträge sehen vor, dass alle Auszubildenden, die ihre Prüfung bestanden haben, zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Zudem gibt es Betriebe, die aus Gründen fehlender Planungssicherheit eine Befristung bei der Übernahme vorziehen. Dabei ist ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts zu beachten (Urteil vom 30.10.2025, Az. 2 AZR 160/24).

Martin Glania

26.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Dabei ging es darum, wie lang eine Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis höchstens sein darf. Die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg, hat eine 4-monatige Probezeit in einem 1-jährigen Arbeitsverhältnis für unverhältnismäßig angesehen. Es sei von einem Regelwert von 25 % der Befristungsdauer auszugehen.

Geklagt hatte eine Beschäftigte, die bei einem auf 1 Jahr befristeten Arbeitsverhältnis im 4. Monat der Probezeit eine Kündigung erhalten hatte. Das LAG hielt die entsprechende Kündigungsklausel aus oben genannten Gründen für unwirksam und damit auch die Kündigung selbst.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: