Überblick: Diese Freistellungspflichten können bei akutem oder längerem Pflegebedarf auf Sie zukommen
Wenn einer Ihrer Mitarbeiter sich um die Pflege eines nahen Angehörigen kümmert, kann er von Ihnen für eine bestimmte Zeit eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit verlangen (§§ 2, 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG), § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)).
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Ansprüche wann bestehen und was sie für Sie als Arbeitgeber konkret bedeuten.