Arbeitsrecht

Überblick: Diese Freistellungspflichten können bei akutem oder längerem Pflegebedarf auf Sie zukommen

Wenn einer Ihrer Mitarbeiter sich um die Pflege eines nahen Angehörigen kümmert, kann er von Ihnen für eine bestimmte Zeit eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit verlangen (§§ 2, 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG), § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)). Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Ansprüche wann bestehen und was sie für Sie als Arbeitgeber konkret bedeuten.
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Hildegard Gemünden

26.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit im Überblick

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