Mit „W-Fragen“ kommt Ihr Bewerber zu Wort
Um mehr über den zukünftigen Mitarbeiter zu erfahren, sollten Sie weniger über sich erzählen als vielmehr den Bewerber zu Wort kommen lassen. Konfrontieren Sie ihn deshalb mit offenen Fragen, also Fragen, die nicht nur mit einem „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können. Klassische offene Fragen beginnen oft mit einem „W“, etwa:
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Arbeitsrecht kompakt‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
- rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung
