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Teilzeitarbeit während der Elternzeit: Das sollten Sie wissen

Elternzeit muss nicht automatisch bedeuten, dass Ihr Mitarbeiter gar nicht arbeitet. Sowohl der Vater als auch die Mutter können während der Elternzeit bis zu je 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats einer Erwerbstätigkeit nachgehen und haben unter Umständen sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Als Arbeitgeber müssen Sie jedoch nicht jeden Teilzeitwunsch akzeptieren. Dann gilt jedoch: Weisen Sie den Wunsch form- und fristgerecht zurück.

Burkhard Boemke

26.02.2026 · 3 Min Lesezeit

Ihre Mitarbeiter haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Diese Voraussetzungen sind:

  1. Sie beschäftigen, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer/innen,
  2. das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als 6 Monate,
  3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens 2 Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden,
  4. dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
  5. der Anspruch auf Teilzeit wurde Ihnen

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