Aktuelle Urteile

Teilzeit für die Pflege von Angehörigen: In diesen Fällen darf Ihr Unternehmen ablehnen

Wenn Mitarbeiter ein nahestehendes Familienmitglied pflegen müssen, haben sie grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung. Doch in bestimmten Fällen kann Ihr Unternehmen dem Antrag auf Teilzeit eine Absage erteilen. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Suhl zeigt, wann ein betrieblicher Grund für eine Ablehnung vorliegt (vom 7.4.2025, Az. 5 Ca 1138/24).

Britta Schwalm

15.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein Außendienstmitarbeiter erledigte an 4 Tagen pro Woche Kundenbesuche und an einem 5. Tag im Homeoffice Vor- und Nacharbeiten. Als seine Eltern pflegebedürftig wurden, beantragte er bei seinem Arbeitgeber Familienpflegezeit mit einer Arbeitszeitreduzierung auf 20 statt 40 Stunden pro Woche. Die neue Arbeitszeit sollte auf 2 Arbeitstage mit je 8 Stunden und einen Arbeitstag mit 4 Stunden verteilt werden. Das Arbeitgeberunternehmen versuchte, durch interne und externe Ausschreibung die künftig freiwerdende Teilzeitstelle zu besetzen. Als nach einem Monat Ausschreibung kein Bewerber in Sicht war, lehnte das Unternehmen den Teilzeitantrag des Mitarbeiters schriftlich ab. Dieser zog vor Gericht, um die Arbeitszeitverringerung durchzusetzen. Er scheiterte. Das Arbeitsgericht sah einen dringenden betrieblichen Grund für die Ablehnung der Familienpflegezeit.

FAZIT

Mit pflegebedürftigen Angehörigen werden immer mehr Beschäftigte konfrontiert. Grundsätzlich müssen Unternehmen dann hinnehmen, dass die Betroffenen ihre Arbeitszeit reduzieren. Doch ganz schutzlos sind Arbeitgeber in solchen Fällen nicht. Ein dringender betrieblicher Grund für die Ablehnung eines entsprechenden Teilzeitantrags liegt vor, wenn die Aufgaben des jeweiligen Mitarbeiters nachweislich nicht teilbar sind oder die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit mit dem Organisationskonzept des Unternehmens nicht vereinbar ist. Oder wenn Ihr Unternehmen den Arbeitsausfall nicht mit bereits vorhandenen oder neuen Mitarbeitern kompensieren kann.

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