Rechtliche Fragen und Urteile

Tattoo gestochen, Entzündung eingefangen, Entgeltfortzahlung verweigert. Recht so?

Tätowierungen sind absolut angesagt, insbesondere bei jungen Menschen. Wie steht es damit bei Ihren Auszubildenden? Tragen mehr oder weniger als die Hälfte Ihrer Azubis ein Tattoo? Ganz gleich, wie die Antwort ausfällt, das folgende Urteil sollten Sie kennen!

Martin Glania

26.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Vorgefallen ist nämlich Folgendes: Eine Pflegehilfskraft hatte sich ein Tattoo stechen lassen, das sich später entzündete. Was folgte, war eine Krankschreibung für einige Tage.

Der Arbeitgeber erfuhr davon und war alles andere als begeistert. Er verweigerte die Entgeltfortzahlung, da aus seiner Sicht Selbstverschuldung vorlag: Die Körperverletzung sei gewollt gewesen und das Risiko einer Entzündung in Kauf genommen worden.

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