Vorgefallen ist nämlich Folgendes: Eine Pflegehilfskraft hatte sich ein Tattoo stechen lassen, das sich später entzündete. Was folgte, war eine Krankschreibung für einige Tage.
Der Arbeitgeber erfuhr davon und war alles andere als begeistert. Er verweigerte die Entgeltfortzahlung, da aus seiner Sicht Selbstverschuldung vorlag: Die Körperverletzung sei gewollt gewesen und das Risiko einer Entzündung in Kauf genommen worden.
