Leserfrage

„Student aus Frankreich: Können wir die Werkstudentenregelung anwenden?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Dialogue with questions and answers. The emergence of questions

Britta Schwalm

18.08.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir möchten einen jungen Mann, der in Frankreich studiert, als Aushilfe für 3 Monate einstellen. Er studiert aktuell an einer Universität in Paris. Können wir die Werkstudentenregelung anwenden, sodass wir keine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für ihn abführen müssen?



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