Wir möchten einen jungen Mann, der in Frankreich studiert, als Aushilfe für 3 Monate einstellen. Er studiert aktuell an einer Universität in Paris. Können wir die Werkstudentenregelung anwenden, sodass wir keine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für ihn abführen müssen?
Leserfrage
„Student aus Frankreich: Können wir die Werkstudentenregelung anwenden?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
