Urlaub

Streikender Arbeitnehmer erhält kein Urlaubsentgelt

Wird Ihr Betrieb rechtmäßig bestreikt, können sich Ihre Mitarbeiter diesem Arbeitsausstand anschließen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Die Arbeitspflicht ist dann suspendiert. Es wird aber auch kein Lohn gezahlt. Erhält der Arbeitnehmer keine Zahlung aus der Streikkasse der Gewerkschaft, kann das finanziell schnell belastend werden. Ein Ausweg könnten Urlaubstage darstellen. Doch grundsätzlich muss sich der Arbeitnehmer entscheiden: Will er streiken oder will er in den Erholungsurlaub.
Deck chairs on a laptop - office background. 3d illustration

Burkhard Boemke

20.04.2026 · 3 Min Lesezeit

Wird Ihr Betrieb rechtmäßig bestreikt, können sich Ihre Mitarbeiter diesem Arbeitsausstand anschließen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Die Arbeitspflicht ist dann suspendiert. Es wird aber auch kein Lohn gezahlt. Erhält der Arbeitnehmer keine Zahlung aus der Streikkasse der Gewerkschaft, kann das finanziell schnell belastend werden. Ein Ausweg könnten Urlaubstage darstellen. Doch grundsätzlich muss sich der Arbeitnehmer entscheiden: Will er streiken oder will er in den Erholungsurlaub.

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war seit Juli 2021 bei einem Recycling-Unternehmen tätig, das sich auf die Aufbereitung von metallischen und metallhaltigen Abfällen spezialisiert hatte. Der Arbeitgeber bewilligte für die Zeit vom 11.12.2023 bis 15.12.2023 Erholungsurlaub. Nach der Urlaubsgewährung, aber noch vor Urlaubsantritt begann ein rechtmäßiger Streik, an dem sich der Mitarbeiter beteiligte. Dieser dauerte bis Mai 2024 an. Der Arbeitnehmer erbrachte keine Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zahlte weder Arbeitsentgelt noch für die geplante Urlaubszeit ein Urlaubsentgelt. Hiermit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden. Er verlangte für die Urlaubszeit ca. 770 EUR brutto. Der Urlaub sei bereits vor Streikbeginn gewährt worden, so dass durch den Streik die Arbeitspflicht nicht nochmals suspendiert worden sei. Der Arbeitgeber verwies darauf, dass der Mitarbeiter am Streik teilgenommen und daher den Urlaub nicht angetreten habe.

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