Wird Ihr Betrieb rechtmäßig bestreikt, können sich Ihre Mitarbeiter diesem Arbeitsausstand anschließen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Die Arbeitspflicht ist dann suspendiert. Es wird aber auch kein Lohn gezahlt. Erhält der Arbeitnehmer keine Zahlung aus der Streikkasse der Gewerkschaft, kann das finanziell schnell belastend werden. Ein Ausweg könnten Urlaubstage darstellen. Doch grundsätzlich muss sich der Arbeitnehmer entscheiden: Will er streiken oder will er in den Erholungsurlaub.
Urlaub
Streikender Arbeitnehmer erhält kein Urlaubsentgelt
Wird Ihr Betrieb rechtmäßig bestreikt, können sich Ihre Mitarbeiter diesem Arbeitsausstand anschließen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Die Arbeitspflicht ist dann suspendiert. Es wird aber auch kein Lohn gezahlt. Erhält der Arbeitnehmer keine Zahlung aus der
Streikkasse der Gewerkschaft, kann das finanziell schnell belastend werden. Ein Ausweg könnten Urlaubstage darstellen. Doch grundsätzlich muss sich der Arbeitnehmer entscheiden: Will er streiken oder will er in den Erholungsurlaub.
