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Streik im Nahverkehr: Wer zu spät kommt, erhält kein Entgelt

Streiks im Nahverkehr haben erst kürzlich wieder zu chaotischen Verkehrsverhältnissen geführt. Viele Mitarbeiter sind zu spät zur Arbeit gekommen. Grundsätzlich bekommen Beschäftigte für solche Ausfallzeiten keine Entgeltfortzahlung. Darauf sollten Sie die Belegschaft hinweisen, um sich eventuelle Diskussionen nach der nächsten Abrechnung zu ersparen.
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Britta Schwalm

31.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Der einschlägige Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht lautet: Ohne Arbeit kein Geld. Das gilt zumindest dann, wenn eine besondere gesetzliche Regelung nichts anderes vorsieht, beispielsweise die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder an Feiertagen.

Verantwortung des Mitarbeiters

Dafür, dass er seinen Arbeitsplatz (wie auch immer) erreicht, und zwar pünktlich, trägt ein Beschäftigter allein die Verantwortung. Schafft er das nicht, erhält er auch kein Entgelt. In Fällen, in denen Beschäftigte geringfügig und unverschuldet zu spät zur Arbeit erscheinen, kann und sollte Ihr Unternehmen allerdings ein Auge zudrücken: Der Mitarbeiter erhält das Entgelt für den gesamten Tag, auch wenn er gefehlt hat. Häufen sich die Verspätungen, beispielsweise aufgrund weiterer Streiks beim öffentlichen Nahverkehr, können sich Ihr Unternehmen und der Beschäftigte auf einen Ausgleich einigen. Der Mitarbeiter sollte aber für den fraglichen Zeitraum eine Alternativlösung finden oder – wenn möglich – einige Homeoffice-Tage einlegen.

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