Der einschlägige Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht lautet: Ohne Arbeit kein Geld. Das gilt zumindest dann, wenn eine besondere gesetzliche Regelung nichts anderes vorsieht, beispielsweise die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder an Feiertagen.
Verantwortung des Mitarbeiters
Dafür, dass er seinen Arbeitsplatz (wie auch immer) erreicht, und zwar pünktlich, trägt ein Beschäftigter allein die Verantwortung. Schafft er das nicht, erhält er auch kein Entgelt. In Fällen, in denen Beschäftigte geringfügig und unverschuldet zu spät zur Arbeit erscheinen, kann und sollte Ihr Unternehmen allerdings ein Auge zudrücken: Der Mitarbeiter erhält das Entgelt für den gesamten Tag, auch wenn er gefehlt hat. Häufen sich die Verspätungen, beispielsweise aufgrund weiterer Streiks beim öffentlichen Nahverkehr, können sich Ihr Unternehmen und der Beschäftigte auf einen Ausgleich einigen. Der Mitarbeiter sollte aber für den fraglichen Zeitraum eine Alternativlösung finden oder – wenn möglich – einige Homeoffice-Tage einlegen.
