Rechtliche Fragen und Urteile

Strafanzeige gegen Ausbildungsbetrieb versus Agieren nach dem Hinweisgeberschutzgesetz: 2 Urteile klären auf

Mitarbeiter und Auszubildende können und sollten auf Missstände im Unternehmen hinweisen. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben sie dann keine Nachteile zu erwarten. Erfolgen hingegen Strafanzeigen gegen Mitarbeiter und das Ausbildungsunternehmen, kann es sein, dass eine Grenze überschritten wurde, und eine Kündigung ist dann durchaus möglich. Lesen Sie, auf genau welche Details es ankommt.

Martin Glania

25.08.2025 · 5 Min Lesezeit

Es ist ein großer Unterschied, ob ein Auszubildender Missstände aufdeckt und auf diese intern hinweist, ob er gleich an die Öffentlichkeit geht oder ob er sogar wegen angeblicher Missstände juristische Schritte einleitet. Zwei aktuelle Gerichtsurteile machen deutlich, dass Sie als Personal- und Ausbildungsverantwortlicher genau differenzieren müssen.

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