Stoppen Sie die Kostenspirale der Entgeltfortzahlung und nehmen Dritte im Einzelfall in Regress!
Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, soll nicht bestraft werden. Deshalb bekommt er erst einmal sein Gehalt für maximal 6 Wochen weitergezahlt. Dennoch gibt es Fallkonstellationen, in denen es sich für Sie als Arbeitgeber lohnt, auf die Kostenbremse zu treten. Es rechnet
sich, genau darauf zu achten, was Sie weiterzahlen müssen. Und es gibt Fälle, in denen Sie Dritte zur Kasse bitten können.
So ermitteln Sie die richtige Höhe der Entgeltfortzahlung
Ihr Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen; das entspricht 42 Kalendertagen (§ 3 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)). Voraussetzung hierfür ist, dass
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