Kündigung

„Stolzmonat-Flagge“ im Dienstzimmer: Kündigung ohne Abmahnung unwirksam

Politische Überzeugungen machen auch vor dem Arbeitsleben nicht halt. Solange sie reine Privatsache bleiben und sich nicht auf das Arbeitsverhältnis auswirken, kommen arbeitsrechtliche Sanktionen regelmäßig nicht in Betracht. Anders kann es sein, wenn Beschäftigte politische oder extremistische Symbolik in den Betrieb tragen und dadurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzen. Auch dann ist eine Kündigung jedoch nicht ohne Weiteres gerechtfertigt. Insbesondere bei steuerbarem Verhalten ist regelmäßig zu prüfen, ob zunächst eine Abmahnung ausgereicht hätte. Das musste im vorliegenden Fall auch der Arbeitgeber erfahren.
Business man sending resignation letter to boss and Holding Stuff Resign Depress or carrying cardboard box by desk in office.

Burkhard Boemke

21.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war seit September 2024 im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Sachbearbeiter tätig. Im Juni 2025 bemerkten Kollegen, dass er eine sogenannte „Stolzmonat-Flagge“ in seinem Dienstzimmer aufgehängt hatte. Hierbei handelt es sich um eine in den deutschen Nationalfarben gehaltene Flagge, deren Gestaltung an eine Regenbogenflagge angelehnt ist. Diese Flagge wurde seit ca. 2023 im Rahmen einer Kampagne verwendet, die sich explizit gegen die LSBTIQ-Community richtet. In dem Dienstzimmer führte der Arbeitnehmer auch Asylanhörungen durch.

Er wurde von mehreren Kollegen auf die Flagge angesprochen und schließlich einige Wochen später von seiner Vorgesetzten dazu aufgefordert, diese zu entfernen. Dem kam der Mitarbeiter widerspruchslos nach. Er wollte sich im Nachgang für ein Seminar zur Antidiskriminierung anmelden. Dies gewährte der Arbeitgeber nicht und kündigte schließlich aus verhaltensbedingten Gründen zum 30.09.2025.

Der Arbeitnehmer klagte. Er habe kein politisches Motiv verfolgt. Ihm sei die rechtsextremistische Tragweite der Symbolik nicht bekannt gewesen. Er bekenne sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

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