Eine Mitarbeiterin macht ab sofort Zusatzbeitragsfreiheit in der Pflegeversicherung geltend. Sie hat im März ihren Lebensgefährten geheiratet und ist nun die Stiefmutter seines Sohnes. In ihren ELStAM (Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen) ist nun ein Kinderfreibetrag 0,5 ab Geburt eingetragen. Genügt das als Nachweis, damit der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für die Mitarbeiterin entfällt?
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