Die Sozialversicherungsträger erstatten Ihrem Unternehmen sowie dem betreffenden Mitarbeiter Beiträge, wenn diese zu Unrecht gezahlt wurden. Das kann insbesondere bei den folgenden Konstellationen geschehen:
1. Irrtum über die Versicherungspflicht
Britta Schwalm
Die Sozialversicherungsträger erstatten Ihrem Unternehmen sowie dem betreffenden Mitarbeiter Beiträge, wenn diese zu Unrecht gezahlt wurden. Das kann insbesondere bei den folgenden Konstellationen geschehen:
1. Irrtum über die Versicherungspflicht