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Stichtag 31.12.2025 – Wie Sie zu Unrecht gezahlte Versicherungsbeiträge zurückfordern, bevor es zu spät ist

Zu viel gezahlte Beiträge? Das gibt es in fast jedem Unternehmen. Zu einer Überzahlung kommt es z. B. dann, wenn Sie irrtümlich von der Beitragspflicht eines Entgeltbestandteils ausgegangen sind. Haben Sie zu viele Beiträge abgeführt, ist das zunächst kein Problem. Die Überzahlungen werden Ihrem Unternehmen und dem betreffenden Mitarbeiter erstattet. Allerdings müssen Sie sich darum kümmern und rechtzeitig verrechnen oder einen Antrag stellen. Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie vor dem 31.12.2025 tätig werden sollten.

Britta Schwalm

07.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Sozialversicherungsträger erstatten Ihrem Unternehmen sowie dem betreffenden Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge, wenn diese „zu Unrecht“ gezahlt wurden. Das kann insbesondere bei den folgenden Konstellationen geschehen:

1. Irrtum über die Versicherungspflicht

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