Steht zum Jahreswechsel ein Lohnsteuer-Jahresausgleich an? So finden Sie es heraus
Sie sind verpflichtet, den nächsten Lohnsteuer-Jahresausgleich vorzunehmen, wenn Ihr Unternehmen am 31.12.2025 mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt (§ 42b Einkommensteuergesetz (EStG)). Liegt die Beschäftigtenzahl darunter, ist der Jahresausgleich freiwillig – aber meist sinnvoll.
Das Datum, das Sie schon jetzt im Auge behalten sollten, ist der 28.2.2026. Bis dahin muss der Lohnsteuer-Jahresausgleich spätestens erledigt sein. Die meisten Entgeltabrechner beschäftigen sich schon vorher mit dem Thema. So ist beispielsweise die Mitarbeiterzahl am Stichtag 31.12.2025 wichtig für die Frage: „Muss ich den Lohnsteuer-Jahresgleich erledigen? Oder bleibt er freiwillig?“ Bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl zählen
alle Arbeitnehmer mit Besteuerung nach den ELStAM und
Teilzeitkräfte, auch geringfügig Beschäftigte, wenn Sie diese nach den ELStAM abrechnen.
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