Jahresabschluss

Steht zum Jahreswechsel ein Lohnsteuer-Jahresausgleich an? So finden Sie es heraus

Sie sind verpflichtet, den nächsten Lohnsteuer-Jahresausgleich vorzunehmen, wenn Ihr Unternehmen am 31.12.2025 mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt (§ 42b Einkommensteuergesetz (EStG)). Liegt die Beschäftigtenzahl darunter, ist der Jahresausgleich freiwillig – aber meist sinnvoll.

Britta Schwalm

23.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Das Datum, das Sie schon jetzt im Auge behalten sollten, ist der 28.2.2026. Bis dahin muss der Lohnsteuer-Jahresausgleich spätestens erledigt sein. Die meisten Entgeltabrechner beschäftigen sich schon vorher mit dem Thema. So ist beispielsweise die Mitarbeiterzahl am Stichtag 31.12.2025 wichtig für die Frage: „Muss ich den Lohnsteuer-Jahresgleich erledigen? Oder bleibt er freiwillig?“ Bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl zählen

  1. alle Arbeitnehmer mit Besteuerung nach den ELStAM und
  2. Teilzeitkräfte, auch geringfügig Beschäftigte, wenn Sie diese nach den ELStAM abrechnen.

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