Wenn Sie die Versicherungspflicht eines neuen Beschäftigten oder Auftragnehmers beurteilen müssen, hilft Ihnen das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, einen zusätzlichen Status, die „neue Selbstständigkeit“, einzuführen. Lesen Sie hier, wie sich die Neuregelung auf Ihre Arbeit auswirken könnte.
Die Änderungen sind für den 1.1.2028 vorgesehen, um Softwareherstellern und Sozialversicherungsträgern ausreichend Vorlauf für die entsprechenden Anpassungen zu verschaffen. Ziel der geplanten Reform ist es, insbesondere die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit praxistauglicher zu gestalten. Veröffentlicht wurden bisher die folgenden Eckpunkte:
