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Statusfeststellung für Gesellschafter-Geschäftsführer: Ihr Fahrplan zu einer betriebsprüfungssicheren Entscheidung

Müssen Sie beurteilen, ob ein GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist, unterstützt Sie ein Statusfeststellungsverfahren. Dieses wird bei der Anmeldung eines abhängig beschäftigten Geschäftsführers zwangsläufig durchgeführt. Gehen Sie hingegen von vornherein von Selbstständigkeit aus, kommt es allein auf Ihre Einschätzung an. Welche Feinheiten dabei eine Rolle spielen, zeigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg. Die Entscheidung macht zudem deutlich, dass die Ansichten von Sozialversicherungsträgern und Rechtsprechung bei der Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern ab und an unterschiedlich ausfallen können (vom 10.2.2026, Az. L 11 BA 253/25, veröffentlich am 15.5.2026).
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Britta Schwalm

07.07.2026 · 3 Min Lesezeit

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wurde im Jahr 2005 von 5 Gesellschaftern mit je 20 % Stammkapital gegründet. Jeder der 5 Gesellschafter-Geschäftsführer hatte ein Vetorecht, das folgendermaßen geregelt war:

„Jedem Gesellschafter steht, soweit er zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt ist, gegen jede Beschlussfassung, in der er stimmberechtigt ist, ein Vetorecht zu. Dies gilt nicht für Beschlussfassungen über die Auflösung der Gesellschaft gem. § 14 Abs. 5.“

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