Arbeitsrecht

Statusfeststellung durch „Arbeitnehmer“ kann teuer werden

Der Fall: Ein Handwerksbetrieb erbrachte hauptsächlich Maurerarbeiten. Für den Betrieb wurde auf Rechnung ein polnischer Staatsangehöriger tätig. Er hatte bei der Gemeinde ein Gewerbe als Raumsanierer, Rollladen- und Jalousiebauer, zur […]
Smart law, legal advice icons and savvy lawyer working tools in lawyers office

Burkhard Boemke

05.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Handwerksbetrieb erbrachte hauptsächlich Maurerarbeiten. Für den Betrieb wurde auf Rechnung ein polnischer Staatsangehöriger tätig. Er hatte bei der Gemeinde ein Gewerbe als Raumsanierer, Rollladen- und Jalousiebauer, zur Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar, als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger und Weiteres angemeldet. Im Nachgang zu einem Unfall auf der Baustelle im März 2011 beantragte der „Selbstständige“ beim Rentenversicherungsträger die Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Er wollte auf dieser Grundlage die Anerkennung eines Arbeitsunfalls erreichen. Der Rentenversicherungsträger stellte mit Bescheid vom 16.01.2015 das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses für den Zeitraum von September 2008 bis März 2011 fest. Es bestehe Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nachdem das Widerspruchsverfahren erfolglos verlief, klagte der Handwerksbetrieb. Es spräche mehr für eine selbstständige Tätigkeit als für eine abhängige Beschäftigung.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Arbeitsrecht kompakt‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps aus den Bereichen Arbeitsrecht und Personalwesen
  • rechtssicheren Arbeitshilfen wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben zur sofortigen Verwendung