Sprinterklausel: Mit Klausel zum noch schnelleren Ende
Bei der Aufnahme von Verhandlungen über eine Aufhebung sollten Sie immer auch prüfen, ob Sie eine Sprinterklausel in den Vertrag aufnehmen wollen. Eine solche Klausel ermöglicht Ihrem Mitarbeiter, bereits vor dem vereinbarten Ende aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Im Gegenzug werden die ersparten Gehälter anteilig oder gesamt auf die Abfindung aufgeschlagen.
Vorteile: Für Ihren Arbeitnehmer hat eine solche Klausel den Vorteil, dass er sich umgehend auf Jobsuche begeben kann und flexibel ist, was den Antritt der neuen Arbeitsstelle angeht.
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