Sonderausgabe

Sprinterklausel: Mit Klausel zum noch schnelleren Ende

Bei der Aufnahme von Verhandlungen über eine Aufhebung sollten Sie immer auch prüfen, ob Sie eine Sprinterklausel in den Vertrag aufnehmen wollen. Eine solche Klausel ermöglicht Ihrem Mitarbeiter, bereits vor dem vereinbarten Ende aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Im Gegenzug werden die ersparten Gehälter anteilig oder gesamt auf die Abfindung aufgeschlagen.

Burkhard Boemke

07.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Wägen Sie diese Vor- und Nachteile sorgfältig ab

Vorteile: Für Ihren Arbeitnehmer hat eine solche Klausel den Vorteil, dass er sich umgehend auf Jobsuche begeben kann und flexibel ist, was den Antritt der neuen Arbeitsstelle angeht.

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