Sonderausgabe

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung? Nahezu ausgeschlossen!

Die „einfachste“ Lösung, um ein unliebsames Arbeitsverhältnis zu beenden, ist die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages. So verhindern Sie z. B. eine lästige Betriebsratsanhörung. Wollen Sie Ihren Mitarbeiter von einer einvernehmlichen Beendigung überzeugen, führt jedoch an einer Abfindung regelmäßig kein Weg vorbei. Dabei gilt es, ein paar Punkte besonders im Blick zu haben.

Burkhard Boemke

07.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Die wichtigsten Praxisfälle für den goldenen Handschlag

Wenn Sie sich von einem der folgenden Mitarbeiter trennen wollen, kann sich eine Abfindungsleistung für Sie als Arbeitgeber besonders bezahlt machen oder Ihnen neue Trennungsmöglichkeiten eröffnen:

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