Aufhebungsvertrag ohne Abfindung? Nahezu ausgeschlossen!
Die „einfachste“ Lösung, um ein unliebsames Arbeitsverhältnis zu beenden, ist die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages. So verhindern
Sie z. B. eine lästige Betriebsratsanhörung. Wollen Sie Ihren Mitarbeiter von einer einvernehmlichen Beendigung überzeugen, führt jedoch an einer Abfindung regelmäßig kein Weg vorbei. Dabei gilt es, ein paar Punkte besonders im Blick zu haben.
Die wichtigsten Praxisfälle für den goldenen Handschlag
Wenn Sie sich von einem der folgenden Mitarbeiter trennen wollen, kann sich eine Abfindungsleistung für Sie als Arbeitgeber besonders bezahlt machen oder Ihnen neue Trennungsmöglichkeiten eröffnen:
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