Zahlreiche Menschen sind wegen des Krieges in der Ukraine nach Deutschland geflohen. Für diese gelten Besonderheiten bei Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Auch für hochqualifizierte Migranten gilt ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt.
sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit und benötigen (bis März 2027) kein Visum für die Einreise und erhalten regelhaft mit der Aufenthalts- auch die sofortige Arbeitserlaubnis.
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