Sonderausgabe

So wickeln Sie die Entgeltumwandlung richtig ab

Entgeltumwandlung bedeutet: Ein Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seiner zukünftigen Entgeltansprüche zugunsten des Erwerbs von Anwartschaften auf die betriebliche Altersvorsorge. Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, sich durch eigene Beiträge an der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen. Dennoch steht es Ihnen natürlich frei, die Beiträge für eine Betriebsrente zu übernehmen oder mitzufinanzieren.

Burkhard Boemke

10.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Gleichgültig, welchen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung Sie wählen: Für jede Variante müssen regelmäßig Beiträge eingezahlt oder zurückgelegt werden.

Für die Finanzierung dieser Beiträge gibt es verschiedene Möglichkeiten:

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