So verhindern Sie mit einem Abfindungsangebot ein späteres Treffen vor Gericht
Viele Mitarbeiter schrecken aufgrund der Gefahr von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld davor zurück, Aufhebungsverträge zu unterschreiben.
Andere wiederum denken, dass sie nur vor Gericht ziehen müssen und Sie als Arbeitgeber dann schon das Risiko scheuen werden und entsprechend großzügige Angebote machen. Um Ihren Mitarbeitern die Entscheidung etwas schwerer zu machen, gibt es einen interessanten Weg. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie einen Anreiz dafür schaffen, dass Ihre Mitarbeiter erst keine Klage erheben – zumindest aber mal das Risiko dahingehend bedenken, dass sie am Ende mit leeren Händen dastehen könnten.
Gesetzliche Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Die Vorschrift des § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt die gesetzliche Möglichkeit einer Abfindungszahlung bei betriebsbedingten Kündigungen. Dieser Abfindungsanspruch setzt aber voraus, dass Sie dem Arbeitnehmer
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