Urlaubssperre

So sprechen Sie rechtssicher eine Urlaubssperre aus

Wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, dürfen Sie eine Urlaubssperre aussprechen.

Michael T. Sobik

19.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Existiert ein Betriebsrat, so muss dieser unbedingt zustimmen. Unwirksam ist eine Urlaubssperre dann, wenn es Ihrem Mitarbeiter dadurch unmöglich wird, seinen kompletten Urlaub zu nehmen. Sofern Sie keine einheitliche betriebliche Regelung in den Arbeitsverträgen oder per Betriebsvereinbarung haben, muss diese Urlaubssperre jedes Jahr neu ausgesprochen werden.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Personal aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von

  • leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
  • Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um moderne Mitarbeiterführung und -bindung
  • rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz