In der Regel gilt hier Folgendes: Was steuerfrei ist, ist nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auch beitragsfrei. Auf Ausnahmen weist die Tabelle ausdrücklich hin. Bei einigen an sich lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen können Sie zudem durch Pauschalversteuerung die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung erreichen. Sie sollten sich dann mit Ihrem Mitarbeiter einigen, wer die Pauschalsteuer trägt, er oder Sie. Einige Extras sind nur dann begünstigt, wenn Sie diese zusätzlich
zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewähren. Auch hierauf weist die Tabelle ggf. hin.
Überblick: Mit diesen begünstigten Extras halten Sie Ihre Mitarbeiter 2025 bei der Stange
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