Sonderausgabe

So sichern Sie die notwendige Flexibilität der Einstellung

Keine Frage: Im Kampf um die besten Bewerber steigert eine unbefristete Einstellung Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Doch angesichts der meist nur befristet erteilten Arbeitserlaubnis sowie bestehender Unsicherheit über die beruflichen Fähigkeiten kommen Sie bei Flüchtlingen an einer (lediglich) befristeten Einstellung oft gar nicht vorbei. Schließlich wollen Sie sich unproblematisch wieder trennen können, wenn der neue Mitarbeiter Ihre betrieblichen Anforderungen doch nicht erfüllt.

Burkhard Boemke

18.05.2026 · 3 Min Lesezeit

Befristete Arbeitserlaubnis ist nicht automatisch auch Befristungsgrund!

Eine benötigte Arbeitserlaubnis wird von der Ausländerbehörde regelmäßig nur befristet erteilt. Es liegt also nahe, auch das Arbeitsverhältnis nur für die Dauer der Arbeitserlaubnis zu befristen. Schließlich stellen in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe einen anerkannten Befristungsgrund dar (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG).

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